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Krypto-Recherche

Sind Krypto-Casinos legal? Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Ist ein Krypto-Casino in Deutschland, Österreich oder der Schweiz legal? GlüStV, GSpG und Geldspielgesetz, drohende Strafen, Steuern und die Reformen 2026.

Von Jonas Weber Faktengeprüft von Katrin Hoffmann Aktualisiert 14 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Online-Glücksspiel nur bei Anbietern erlaubt, die eine Erlaubnis oder Konzession des jeweiligen Landes haben. Ein Krypto-Casino mit Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat sie nicht. Ob Sie mit Bitcoin, Ether oder USDT bezahlen, spielt dabei keine Rolle: Das Gesetz fragt nach dem Angebot, nicht nach dem Zahlungsmittel.

Was daraus für Spielerinnen und Spieler folgt, regeln die drei Länder sehr unterschiedlich. Deutschland bestraft schon das Mitspielen bei unerlaubtem Glücksspiel. Österreich verfolgt in aller Regel nur Anbieter und Personen, die gewerbsmäßig spielen. In der Schweiz macht sich nach Auskunft der Aufsichtsbehörde niemand strafbar, der bloß spielt. Auf dieser Seite lesen Sie, welche Behörden zuständig sind, wie Gewinne und Kryptowerte besteuert werden und was sich 2026 geändert hat. Stand: 8. Oktober 2026.

Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer auf Seiten ohne Erlaubnis seines Landes spielt, handelt dort womöglich verboten und verzichtet auf den Schutz der heimischen Aufsicht: keine Sperrdatei, keine Einzahlungsgrenzen, keine Behörde, die bei Streit um eine Auszahlung hilft. Für Spieler aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz empfehlen wir kein Krypto-Casino.

Die Rechtslage auf einen Blick

Frage Deutschland Österreich Schweiz
Gesetz Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) Glücksspielgesetz (GSpG) Bundesgesetz über Geldspiele (BGS)
Aufsicht Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Halle (Saale) Bundesministerium für Finanzen und Finanzbehörden ESBK (Spielbanken) und Gespa (Lotterien, Sportwetten)
Legales Online-Angebot Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten mit GGL-Erlaubnis; Tischspiele nur nach Landesrecht Elektronische Lotterien nur durch den Konzessionär (win2day der Österreichischen Lotterien) Online-Spielbankenspiele nur durch Schweizer Spielbanken mit erweiterter Konzession
Krypto-Einzahlung bei legalen Anbietern Nicht vorgesehen: Zahlungen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers Nicht üblich Nicht üblich
Strafbarkeit für Spieler § 285 StGB: bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder bis 180 Tagessätze Nur bei gewerbsmäßiger Beteiligung (§ 168 Abs. 2 StGB) Laut ESBK nicht strafbar
Gewinne aus privatem Spiel In der Regel einkommensteuerfrei In der Regel einkommensteuerfrei Steuerfrei nur bei Schweizer Angeboten; ausländische Gewinne sind Einkommen
Sperrsystem OASIS (gilt nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis) Selbstsperre beim Konzessionär; zentrales Register geplant Schweizweite Spielsperre (Art. 80 BGS)

Gesetz und Behörde

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Mit ihm gibt es erstmals bundesweit erlaubte virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten im Netz. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale). Gegen illegales Glücksspiel geht sie seit dem 1. Juli 2022 vor, seit dem 1. Januar 2023 liegen Erlaubnisse und Aufsicht komplett bei ihr.

Online-Roulette, Blackjack und Live-Casino deckt keine GGL-Erlaubnis ab. Diese „Online-Casinospiele“ nach § 22c GlüStV sind Sache der Länder: Ein Land kann sie selbst veranstalten oder Konzessionen vergeben. Die GGL nennt als Beispiele Bayern (staatliches Angebot) und Schleswig-Holstein (Konzessionen).

Maßgeblich ist die Whitelist

Welche Anbieter erlaubt sind, steht in der amtlichen Liste der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV, der sogenannten Whitelist. Laut GGL-Meldung vom 22. September 2026 stehen dort 129 Veranstalter und Vermittler mit 229 erlaubten Websites. Wer dort fehlt, ist in Deutschland unerlaubt. Achten Sie auf die genaue Domain und nicht nur auf den Markennamen: Manche Marken betreiben neben einer erlaubten .de-Seite eine internationale Seite ohne deutsche Erlaubnis.

Warum es kein erlaubtes Krypto-Casino gibt

Beim Geld ist der GlüStV 2021 streng. Nach § 6b dürfen Ein- und Auszahlungen auf ein Spielkonto nur von einem Zahlungskonto kommen, das auf den Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut läuft, also etwa bei einer Bank oder einem Zahlungsinstitut. Das Spielkonto wird in Euro geführt. Eine Bitcoin-Adresse oder eine selbstverwahrte Wallet erfüllt diese Vorgaben nicht. Eine Seite, die Bitcoin oder USDT direkt annimmt, arbeitet deshalb praktisch immer ohne deutsche Erlaubnis.

Welche Regeln erlaubte Anbieter einhalten müssen

  • Einzahlungslimit: anbieterübergreifend grundsätzlich höchstens 1.000 € im Kalendermonat (§ 6c, Limitdatei in LUGAS). Mit Genehmigung der GGL darf ein Anbieter auf bis zu 10.000 € erhöhen, auf mehr als 10.000 bis 30.000 € nur für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler.
  • Einsatz am virtuellen Automaten: grundsätzlich 1 € pro Spin (§ 22a Abs. 7). Seit dem 1. Juli 2026 erlaubt die GGL eine gestufte Abweichung bis höchstens 5 €: bis 3 € nur ab 21 Jahren, 5 € erst nach mindestens 90 Tagen unauffälligem Spiel, das der Anbieter überwacht. Die Regel gilt befristet bis zum 31. Dezember 2027.
  • Spieltempo: im Schnitt mindestens 5 Sekunden pro Spiel (§ 22a Abs. 6), keine Jackpots und kein Autoplay (§ 22a Abs. 4 und 8), nach einer Stunde fünf Minuten Pause (§ 22a Abs. 9).
  • Kein Parallelspiel: Die Aktivitätsdatei in LUGAS sorgt dafür, dass niemand gleichzeitig bei mehreren Anbietern spielt (§ 6h). Ende 2025 waren dort 5,3 Millionen Spieler registriert.
  • Sperren: Panikknopf mit 24-Stunden-Kurzzeitsperre (§ 6i Abs. 3) und das Sperrsystem OASIS mit Selbstsperre ab drei Monaten und Fremdsperre über zwölf Monate (§ 8a).
  • Live-Wetten: nur auf das Endergebnis und auf Ereignisse wie das nächste Tor oder den nächsten Satz (§ 21 Abs. 4).

Bei einem Offshore-Krypto-Casino gilt keine dieser Regeln. Eine OASIS-Sperre fragt dort niemand ab, und das Monatslimit zählt nicht mit.

Welche Strafen drohen Spielern und Anbietern?

Für Spieler gilt § 285 des Strafgesetzbuchs: Wer sich an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel beteiligt, riskiert bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Ermittlungen gegen einzelne Spieler sind selten. Die Vorschrift gilt aber, und eine ausländische Lizenz hebelt sie nicht aus. Anbieter fallen unter § 284 StGB und unter die Untersagungsbefugnisse der GGL, die dafür auch Zahlungsdienstleister und Internetprovider heranziehen kann.

Was die GGL 2025 erreicht hat

Nach eigenen Angaben vom 22. September 2026 hat die GGL im Jahr 2025 dafür gesorgt, dass 1.843 illegale Websites in Deutschland nicht mehr erreichbar waren, etwa durch Untersagungen und Netzsperren. 178 Websites wurden von gängigen Zahlungswegen abgeschnitten, und 254 illegale Anbieter hatten ihr Angebot für den deutschen Markt bis zum Jahresende eingestellt. Laut einer wissenschaftlichen Kanalisierungsstudie, auf die sich die GGL beruft, entfallen rund 77 % des Online-Glücksspielmarkts auf regulierte Angebote.

Verluste zurückholen und das EuGH-Urteil vom April 2026

Spielverträge mit Anbietern ohne deutsche Erlaubnis können nichtig sein. Deutsche Gerichte haben Spielern deshalb, auf der Linie des Bundesgerichtshofs, grundsätzlich die Rückforderung ihrer Verluste zugesprochen (§§ 134, 812 BGB). Jeder Fall wird einzeln geprüft, Verjährungsfristen laufen, und einen sicheren Erfolg gibt es nicht.

Am 16. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-440/23 entschieden: Die Mitgliedstaaten dürfen Online-Casinospiele einschließlich virtueller Automatenspiele verbieten oder an eine eigene Erlaubnis knüpfen. Eine Lizenz aus Malta ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht, und ob ein Vertrag nichtig ist, bestimmt das nationale Recht. Der Weg für Rückforderungsklagen bleibt damit offen. Malta hat 2023 mit Artikel 56A seines Gaming Act („Bill 55“) seinen Gerichten erlaubt, die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen MGA-Lizenznehmer abzulehnen. Die EU-Kommission hat Berichten zufolge im Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Muss man Casino-Gewinne in Deutschland versteuern?

Gewinne von Privatspielern fallen unter keine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes und sind deshalb in der Regel einkommensteuerfrei. Anders kann es bei gewerblichem Spiel aussehen: Der Bundesfinanzhof hat das 2015 für einen Pokerspieler bejaht (BFH, Urteil vom 16. September 2015, X R 43/12). Zinsen und Erträge aus angelegten Gewinnen sind ganz normal steuerpflichtig.

Die Anbieter zahlen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz eine Steuer von 5,3 % auf den Spieleinsatz, und zwar bei virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Sportwetten. Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spieler.

Bei Kryptowerten sieht es anders aus, denn hier zählt der Kursgewinn. Bitcoin, Ether und Stablecoins sind im Privatvermögen „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Wer sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf veräußert oder tauscht, muss den Gewinn versteuern, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 € erreichen (seit dem Veranlagungsjahr 2024). Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Teil darüber. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 wertet auch das Bezahlen mit Kryptowerten als Tausch. Nach einem Jahr Haltedauer ist die Veräußerung steuerfrei.

Ein Rechenbeispiel: Sie kaufen im Februar 0,02 BTC für 1.200 €. Im Juni schicken Sie die Coins an eine Plattform, inzwischen sind sie 1.700 € wert. Gilt das als Veräußerung, entsteht ein Gewinn von 500 €. Kommen im selben Jahr weitere private Veräußerungsgewinne von 600 € hinzu, liegen Sie mit 1.100 € über der Freigrenze und versteuern den ganzen Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Wer Online-Glücksspiel anbieten darf

Österreich hält am Glücksspielmonopol des Bundes fest. Online-Casinospiele gelten als elektronische Lotterien nach § 12a des Glücksspielgesetzes, und dafür gibt es nach § 14 GSpG genau eine Konzession. Solange sie besteht, darf keine zweite vergeben werden (§ 14 Abs. 6). Inhaberin ist die Österreichische Lotterien GmbH, die ihr Online-Angebot unter der Marke win2day betreibt. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan berechtigt nicht dazu, Spieler in Österreich zu bedienen.

Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinne des GSpG. Für sie gelten die Wettgesetze der Bundesländer, etwa das Wiener Wettengesetz, und eine Wettgebühr, die seit dem 1. April 2025 nicht mehr 2 %, sondern 5 % des Einsatzes beträgt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Krypto-Sportwetten.

Strafen für Anbieter, Risiken für Spieler

Wer verbotene Ausspielungen veranstaltet, organisiert, anbietet oder unternehmerisch zugänglich macht, damit vom Inland aus daran teilgenommen wird, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG. Die Strafe beträgt bis zu 60.000 €. Strafrechtlich greift § 168 des Strafgesetzbuchs: bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze für Veranstalter, die sich damit einen Vermögensvorteil verschaffen wollen. Spieler trifft dasselbe nach Abs. 2 nur, wenn sie sich gewerbsmäßig beteiligen. Wer ab und zu in der Freizeit spielt, ist in der Regel nicht erfasst.

Geld zurück über den OGH

Der Oberste Gerichtshof hält Glücksspielverträge mit Online-Anbietern ohne österreichische Konzession in ständiger Rechtsprechung für nichtig. Spieler können verlorene Einsätze deshalb grundsätzlich zurückfordern, ausbezahlte Gewinne werden abgezogen. Umgekehrt hat der OGH 2024 entschieden, dass auch der Anbieter bereits ausbezahlte Gewinne zurückverlangen kann. Ob und wie lange sich ein Anspruch durchsetzen lässt, hängt vom Einzelfall ab, vor allem von der Verjährung. Das Finanzministerium spricht im Zusammenhang mit der Reform von rund 20.000 geschädigten Spielern.

Die Reform 2026 mit offenem Lizenzverfahren und Sperren

Am 4. August 2026 hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf eines neuen Glücksspielgesetzes der EU-Kommission zur Notifikation vorgelegt; damit lief eine dreimonatige Stillhaltefrist an. Der Entwurf sieht unter anderem vor:

  • ein offenes Konzessionsverfahren für Online-Glücksspiel statt der bisherigen Einzelkonzession;
  • dass illegale Anbieter ihre Tätigkeit zum 1. Jänner 2027 einstellen müssen, verbunden mit Sperrfristen für eine spätere Lizenz (18 Monate ab 2027, später 24 Monate ab 2030);
  • Payment Blocking, Blacklisting und Netzsperren gegen unerlaubte Angebote;
  • ein zentrales Sperrregister über alle Anbieter und Spielarten sowie Einzahlungslimits, mit niedrigeren Grenzen für 18- bis 26-Jährige.

Bis das Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt, gilt das bisherige GSpG. Sobald der Text im Bundesgesetzblatt steht, aktualisieren wir diesen Abschnitt.

Steuern in Österreich

Gewinne aus privatem Glücksspiel sind für Spieler in der Regel einkommensteuerfrei. Die Abgaben tragen die Anbieter: Für elektronische Lotterien beträgt die Glücksspielabgabe nach § 57 GSpG 45 % der Jahresbruttospieleinnahmen, also der Einsätze abzüglich ausbezahlter Gewinne. Die Anhebung von 40 % war Teil des Sparpakets 2025.

Für Kryptowährungen gilt seit dem 1. März 2022 ein eigenes Regime. Einkünfte aus Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden („Neuvermögen“), zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Eine Spekulationsfrist wie in Deutschland gibt es dafür nicht. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist laut BMF steuerneutral. Wer Kryptowährung dagegen in Euro tauscht oder damit Waren und Leistungen bezahlt, löst einen steuerpflichtigen Vorgang aus.

Gesetz und Behörden

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es lässt Online-Casinospiele zu, aber nur bei Schweizer Spielbanken, denen der Bundesrat die Konzession erweitert und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die einzelnen Spiele bewilligt hat. Lotterien und Sportwetten beaufsichtigt die interkantonale Behörde Gespa. Online-Sportwetten gibt es in der Schweiz nur bei Swisslos (Sporttip, Deutschschweiz und Tessin) und bei der Loterie Romande (Jouez Sport, Westschweiz). Online-Spielbankenspiele sind ab 18 Jahren erlaubt.

Netzsperren gegen ausländische Angebote

Seit 2019 müssen Schweizer Fernmeldedienstanbieter nicht bewilligte Online-Geldspiele sperren. Die ESBK führt die Sperrliste für Casinospiele, die Gespa eine eigene für Lotterien und Sportwetten. Beide erscheinen im Bundesblatt und werden laufend ergänzt; die jüngste ESBK-Liste stammt vom 25. August 2026. Krypto-Casinos stehen dort genauso wie Seiten, die in Euro oder Franken abrechnen.

Wer sich strafbar macht

Die ESBK stellt ausdrücklich klar: Wer in der Schweiz in nicht konzessionierten Online-Casinos spielt, macht sich nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar, tut es aber auf eigene Gefahr. Strafbar ist das Angebot. Nach Art. 130 BGS drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn jemand vorsätzlich Spielbankenspiele ohne Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt. Leichtere Verstöße wie unerlaubte Werbung ahndet Art. 131 BGS mit Busse.

Steuern in der Schweiz

Hier liegt der größte Unterschied zu Deutschland und Österreich. Gewinne in Schweizer Spielbanken vor Ort sind steuerfrei. Gewinne aus Online-Spielbankenspielen und Grossspielen (Lotterien, Sportwetten) bewilligter Schweizer Anbieter sind bis zu einem Freibetrag steuerfrei, der an die Teuerung angepasst wird. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt er laut Eidgenössischer Steuerverwaltung bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Auf den Teil darüber zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab.

Gewinne aus ausländischen Online-Casinos sind von dieser Befreiung ausgenommen, denn das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 24 DBG) knüpft sie an Spiele, die nach dem BGS zugelassen sind. Sie gehören zum steuerbaren Einkommen und müssen in die Steuererklärung. Gewinnen Sie auf einer Offshore-Seite 20’000 Franken, versteuern Sie den Betrag zu Ihrem persönlichen Satz. Derselbe Gewinn bei einem Schweizer Online-Casino wäre steuerfrei.

Kryptowährungen im Privatvermögen behandelt die Schweiz wie Wertschriften. Kursgewinne sind als private Kapitalgewinne steuerfrei, Verluste lassen sich nicht abziehen. Dafür gehören die Coins zum Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer, bewertet zum 31. Dezember nach der Kursliste der ESTV. Wer sehr viel handelt, kann als gewerbsmäßiger Händler eingestuft werden. Dann sind die Gewinne Einkommen.

Spielsperre und Hilfe

Nach Art. 80 BGS müssen Spielbanken Personen sperren, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsüchtig sind. Die Sperre gilt schweizweit für Spielbanken, Online-Casinos und Online-Grossspiele, für ausländische Seiten aber nicht. Kostenlose und anonyme Beratung gibt es rund um die Uhr unter 0800 040 080 (Spielen ohne Sucht, SOS-Spielsucht).

Die wichtigsten Daten im Zeitverlauf

Datum Land Ereignis
1. Januar 2019 Schweiz Geldspielgesetz in Kraft, Online-Casinos für Schweizer Spielbanken möglich
1. Juli 2021 Deutschland Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft
1. März 2022 Österreich Neues Steuerregime für Kryptowährungen (27,5 %)
1. Januar 2023 Deutschland GGL übernimmt Erlaubnisse und Aufsicht vollständig
1. April 2025 Österreich Wettgebühr steigt von 2 % auf 5 %
6. März 2025 Deutschland Neues BMF-Schreiben zu Kryptowerten
16. April 2026 EU EuGH-Urteil C-440/23: Mitgliedstaaten dürfen Online-Casinos an eine eigene Erlaubnis knüpfen
1. Juli 2026 Deutschland Gestufte Ausnahme vom 1-€-Höchsteinsatz an virtuellen Automaten
4. August 2026 Österreich Entwurf eines neuen Glücksspielgesetzes an die EU-Kommission notifiziert
25. August 2026 Schweiz Aktuelle ESBK-Sperrliste veröffentlicht
22. September 2026 Deutschland GGL-Bilanz: 129 Veranstalter und Vermittler, 229 erlaubte Websites

Was das für Krypto-Spieler heißt

Egal in welchem Land Sie leben, ein paar praktische Folgen werden gern übersehen:

  1. Keine Behörde hilft bei Streit. Die Curaçao Gaming Authority kümmert sich nicht um einzelne Beschwerden. Spieler wenden sich zuerst an das Casino und danach an eine der von der CGA zertifizierten Schlichtungsstellen. Bei Anjouan läuft die Beschwerde über das Siegel auf der Website, der Anbieter hat 30 Tage Zeit. GGL, ESBK oder ein österreichisches Finanzamt helfen bei Offshore-Seiten nicht weiter.
  2. Zahlungswege können blockiert werden. Die GGL setzt Payment Blocking ein, Österreich plant es. Banken lehnen Überweisungen an Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis teils ab, und Börsen fragen bei größeren Transfers nach dem Zweck.
  3. Sperren zu umgehen löst nichts. Netzsperren in Deutschland und der Schweiz zielen auf unerlaubte Angebote. Wer sie umgeht, landet genau bei den Seiten, für die keine heimische Schutzregel gilt.
  4. Krypto ändert nichts an der Rechtslage. Bitcoin macht ein Angebot weder legal noch anonym. Die Börse, bei der Sie die Coins gekauft haben, kennt Ihre Identität, und die Transaktionen sind öffentlich einsehbar.
  5. Steuern laufen getrennt. Auch wenn der Spielgewinn steuerfrei ist, kann der Kursgewinn der eingesetzten Coins in Deutschland oder Österreich steuerpflichtig sein. In der Schweiz ist schon der Offshore-Gewinn selbst Einkommen.

So prüfen Sie, ob ein Anbieter erlaubt ist

  1. Deutschland: Suchen Sie die Domain in der GGL-Whitelist. Steht sie nicht drin, ist das Angebot unerlaubt, egal welches Siegel im Footer prangt.
  2. Österreich: Online-Casinospiele bietet derzeit nur win2day legal an. Bei Sportwetten nennt der Anbieter auf seiner Website die Bewilligung des Bundeslandes; prüfen Sie diese beim Land.
  3. Schweiz: Die ESBK listet auf ihrer Website die Spielbanken mit Online-Angebot. Gehört eine Adresse nicht zu diesen Plattformen, ist sie in der Schweiz nicht bewilligt.
  4. Ausländische Lizenz: Sie besagt nur, dass ein anderer Staat den Betreiber beaufsichtigt. Wie Sie Curaçao-Lizenzen im Register der CGA nachschlagen, erklärt unser englischsprachiger Überblick zur Curaçao-Lizenz.

Wie Sie ein Krypto-Casino technisch und vertraglich einschätzen, etwa anhand von Bonusbedingungen, Auszahlungslimits und Provably-Fair-Verfahren, steht auf unserer Startseite. Warum „ohne KYC“ selten hält, was es verspricht, zeigt die Seite Casino ohne KYC. Hilfsangebote für alle drei Länder finden Sie unter verantwortungsvolles Spielen.

Hilfe bei Glücksspielsucht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

  • Deutschland: Telefonberatung zur Glücksspielsucht des BIÖG (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit), 0800 1 37 27 00, kostenlos, Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr; online unter check-dein-spiel.de.
  • Österreich: Spielsuchthilfe Wien, 01 544 13 57, telefonisch Montag bis Freitag 10 bis 13 Uhr.
  • Schweiz: Spielen ohne Sucht, 0800 040 080, rund um die Uhr, kostenlos und anonym.

Häufige Fragen

Nein. Kein Anbieter auf der Whitelist der GGL nimmt direkte Krypto-Einzahlungen an, weil der GlüStV 2021 Zahlungen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers zulässt. Seiten mit Bitcoin- oder USDT-Einzahlung haben deshalb keine deutsche Erlaubnis, und wer dort spielt, kann sich nach § 285 StGB strafbar machen.

Mache ich mich strafbar, wenn ich in einem Online-Casino ohne deutsche Lizenz spiele?

Das ist möglich. § 285 StGB sieht für die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze vor. Verfahren gegen einzelne Spieler sind selten, die Vorschrift gilt aber auch dann, wenn der Anbieter im Ausland lizenziert ist.

Online-Casinospiele darf in Österreich derzeit nur die Österreichische Lotterien mit win2day anbieten, Inhaberin der einzigen Konzession nach § 14 GSpG. Ausländische Anbieter sind dazu nicht berechtigt. Den Entwurf eines neuen Glücksspielgesetzes mit offenem Lizenzverfahren hat das Finanzministerium im August 2026 an die EU-Kommission notifiziert.

Ist Online-Casino in der Schweiz für Spieler strafbar?

Nein. Laut ESBK machen sich Spielende in der Schweiz, die in nicht konzessionierten Online-Casinos spielen, nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar. Die Angebote werden aber gesperrt, und Gewinne von ausländischen Seiten sind anders als Gewinne bei Schweizer Online-Casinos als Einkommen zu versteuern.

Muss man Casino-Gewinne in Deutschland versteuern?

Gewinne von Privatspielern sind in Deutschland in der Regel einkommensteuerfrei, weil sie unter keine Einkunftsart fallen. Bei gewerblichem Spiel kann das anders sein. Davon unabhängig kann der Kursgewinn eingesetzter Kryptowährungen nach § 23 EStG steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Hingabe weniger als ein Jahr liegt.

Kann ich verlorenes Geld vom Online-Casino zurückholen?

In Deutschland und Österreich haben Gerichte Spielern gegen Anbieter ohne heimische Erlaubnis grundsätzlich Rückforderungsansprüche zugesprochen, weil die Spielverträge nichtig sein können. Das EuGH-Urteil C-440/23 vom 16. April 2026 hat diesen Weg nicht versperrt. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, die Verjährung ist zu beachten, und einen sicheren Erfolg gibt es nicht.

Quellen

  1. GGL: Glücksspielstaatsvertrag 2021
  2. GGL: Whitelist (amtliche Liste nach § 9 Abs. 8 GlüStV)
  3. GGL: Meldung „Fünf Jahre GGL“ vom 22.09.2026 (Whitelist 129/229, Vollzug 2025, Kanalisierung 77 %)
  4. GGL: Historie (Zuständigkeiten 1.7.2022 / 1.1.2023)
  5. § 285 StGB (gesetze-im-internet.de)
  6. Rennwett- und Lotteriegesetz (5,3 % Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker)
  7. BMF-Schreiben vom 6. März 2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
  8. § 23 EStG (gesetze-im-internet.de)
  9. beck-aktuell: EuGH C-440/23 vom 16.04.2026
  10. RIS: Glücksspielgesetz, geltende Fassung (§§ 12a, 14, 52, 57)
  11. RIS: § 168 StGB (Österreich)
  12. BMF Österreich: Pressemeldung 4. August 2026 zum neuen Glücksspielgesetz
  13. BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
  14. Unternehmensserviceportal: Wettgebührenabrechnung (5 % seit 1.4.2025)
  15. Fedlex: Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51
  16. ESBK: Nicht bewilligte Online-Spiele (Sperrliste 25.08.2026; Spieler nicht strafbar)
  17. ESBK: Online-Spielbanken
  18. ESTV: Geldspielgewinne und Geldspielgesetz
  19. ESTV: Verrechnungssteuer auf Geldspielgewinnen 2026, Erläuterung (Freibetrag CHF 1'071'000 ab 1.1.2026)
  20. ESTV: Kryptowährungen, Besteuerung
  21. Fedlex: DBG Art. 24
  22. BIÖG: Telefonberatung zur Glücksspielsucht
  23. Spielsuchthilfe Wien
  24. Spielen ohne Sucht (SOS-Spielsucht), 0800 040 080
  25. Curaçao Gaming Authority